Allgemeine Geschäftsbedingungen Coaching und Beratung

1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Coachings-, Trainings- und Veranstaltungsverträge zwischen Monika Breitinger (nachfolgend auch Auftragnehmer genannt) und ihren Auftraggebern (nachfolgend auch Kunden genannt).

Diese AGB gelten ausschließlich. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, die diesen AGB entgegenstehen, von diesen AGB abweichen bzw. von den gesetzlichen Regelungen zu Ungunsten des Auftragnehmers abweichen, werden nicht anerkannt, es sei denn, es wird der Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Die einzelnen Bestimmungen dieser AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern im Sinne von § 310 BGB. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.

Weitere Vereinbarungen sind für Monika Breitinger nur verbindlich, wenn diese von ihr schriftlich bestätigt werden.
Die von Monika Breitinger abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges.

Diese AGB gelten ausschließlich. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, die diesen AGB entgegenstehen, von diesen AGB abweichen bzw. von den gesetzlichen Regelungen zu Ungunsten des Auftragnehmers abweichen, werden nicht anerkannt, es sei denn, es wird der Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Die einzelnen Bestimmungen dieser AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern im Sinne von § 310 BGB. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.

2. Vertragsabschluss
Mit der Beauftragung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber (mündliche oder schriftliche Buchung eines Coaching-Pakets; Anmeldung zu einem Kurs via Online-Formular; schriftliche Buchung eines Trainings oder Kurses – auch per E-Mail) ist ein verbindliches Angebot abgegeben. Der Vertrag kommt durch die schriftliche (auch per E-Mail) Annahme (Auftragsbestätigung) dieses Angebots durch Monika Breitinger zustande.

Weicht der Inhalt der Auftragsbestätigung vom Inhalt der Beauftragung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an welches Monika Breitinger für die Dauer von 14 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses Angebots zustande, wenn der Auftraggeber innerhalb dieser Frist dieses Angebot annimmt.
Buchungen sind somit verbindlich.

3. Umfang der Leistung
Der Umfang der Leistung ergibt sich auf Grundlage des jeweiligen Coaching-Pakets, Trainingsvertrages oder der Kursausschreibung. Eine Garantie für einen Seitens des Auftraggebers subjektiv vorgestellten Coachings- oder Trainingsverlauf wird nicht gegeben. Coaching-Sessions, die nicht innerhalb des auf der Rechnung angegebenen Gültigkeitszeitraums in Anspruch genommen werden, verfallen ersatzlos.

4. Honoraranspruch
Monika Breitinger hat als Gegenleistung zur Erbringung ihrer Leistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den Auftraggeber. Das Honorar wird vertraglich vereinbart.

Der Auftraggeber zahlt an den Auftragnehmer bei Auftragserteilung einen Vorschuss, dessen Höhe vertraglich vereinbart wird. Der Restbetrag des vereinbarten Honorars ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, bei Coaching-Paketen innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Rechnung sowie bei Kursen und Trainings am Veranstaltungstag unter Abzug des Vorschusses fällig, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Ist der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, kann die Erfüllung der Leistung auf einen anderen Termin verschoben werden (siehe hierzu auch Punkt 5).

5. Kündigung / Absage von Coaching-Paketen, Kursen oder Trainings seitens des Auftraggebers

5.1 Kündigung / Absage von Vorträgen oder Präsenz-Trainings (vor Ort) seitens des Auftraggebers

Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur bei Kursen und Trainings unter Berücksichtigung folgender Bedingungen möglich und muss schriftlich erfolgen.
Wird die Ausführung des Auftrages nach Zustandekommen des Vertrags durch den Auftraggeber verhindert (z.B. wegen Kündigung oder Verschiebung), so gilt für

– Trainingsverträge mit Unternehmen folgende Stornoregelung mit der Maßgabe grundsätzlicher Terminflexibilität auf beiden Seiten:

Bis 12 Wochen vorher: Verschiebung auf einen neuen Termin; keine Stornokosten
Bis 8 Wochen vorher: Verschiebung auf einen neuen Termin; falls nicht möglich, Fakturierung von 25 %
Bis 4 Wochen vorher: Verschiebung auf einen neuen Termin; falls nicht möglich, Fakturierung von 50 %
Unter 4 Wochen: Fakturierung von 75 %.

–  Privat-Trainings und -Kurse folgende Stornoregelung:

Bei Stornierung einer durch den Veranstalter bereits bestätigten Teilnahme durch den angemeldeten Teilnehmer wird die Trainings-/Kursgebühr bis 2 Wochen vorher in vollem Umfang zurück erstattet, falls dadurch die Mindestteilnehmerzahl des Kurses nicht unterschritten wird. Da Monika Breitinger basierend auf der Anzahl von vorliegenden Anmeldungen Kontingente bzw. Räume in Seminarhäusern fest buchen muss und bei Stornierung die vollen Kosten zu tragen hätte, kann bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl durch Rücktritt eines bereits angemeldeten Teilnehmers u.U. dennoch die volle Teilnahmegebühr fällig werden.
Bei Stornierung durch den bereits angemeldeten Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen vor Trainings-/Kursbeginn werden 50% der Teilnahmegebühren fällig, sofern die Mindestteilnehmerzahl dennoch erreicht wird (s. oben).

Bei Stornierung durch den bereits angemeldeten Teilnehmer innerhalb von 48 Stunden vor Trainings-/Kursbeginn werden 75% der Teilnahmegebühren fällig, sofern die Mindestteilnehmerzahl dennoch erreicht wird (s. oben).

Die Tagungspauschale (Übernachtung und Vollverpflegung im Seminarhaus) wird in jedem Fall in Rechnung gestellt und ist vom Teilnehmer zu zahlen, falls der Platz nicht anderweitig besetzt werden kann.

In jedem Fall kann immer eine Ersatzperson genannt werden und an dem Training teilnehmen (sofern sie eventuell bestehende Teilnahmevoraussetzungen erfüllt).

Grundsätzlich: Wenn Sie eine Kündigung in Betracht ziehen, sprechen Sie bitte vorher mit mir. So können wir versuchen eine für beide Seiten dienliche Lösung zu finden.

5.2 Kündigung / Absage von Coaching-Paketen oder Online-Kursen seitens des Auftraggebers

Der Rücktritt von einem bereits gebuchten Coaching-Paket ist nicht möglich. Sollte sich der Auftraggeber entscheiden, nicht alle im Paket enthaltenen Sitzungen in Anspruch zu nehmen, so erlischt damit nicht seine Verpflichtung, das Coaching-Paket in vollem Umfang zu bezahlen.

Ebenso ist der Rücktritt von einem bereits gebuchten Online-Kurs ausgeschlossen. Sollte sich der Auftraggeber entscheiden, nicht alle im Paket enthaltenen Angebote in Anspruch zu nehmen, so erlischt damit nicht seine Verpflichtung, den Online-Kurs in vollem Umfang zu bezahlen. von dieser Regelung ausgenommen sind Online-Kurse mit einem explizit eingeräumten Rücktrittsrecht („Geld-zurück-Garantie“).

5.3 Kündigung / Absage von VIP Halbtagen seitens des Auftraggebers

Bei Rücktritt von einem gebuchten VIP Halbtag mehr als 28 Tage vor dem vereinbarten VIP Termin wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 200 EUR inkl. MwSt. fällig.
Bei Absage eines VIP Halbtags innerhalb von 7 bis 28 Tage vor dem vereinbarten VIP Termin wird eine Stornogebühr in Höhe von 400 EUR inkl. MwSt. fällig.
Bei Absage eines VIP Halbtags innerhalb von 6 Tagen vor dem vereinbarten VIP Termin wird eine Stornogebühr in Höhe von 600 EUR inkl. MwSt. fällig.
Bei Nichterscheinen zum vereinbarten VIP Halbtag wird ein Ausfallhonorar von 1.111 EUR inkl. MwSt. fällig.

6. Kündigung / Absage einzelner Trainings Seitens des Auftragnehmers
Der Veranstalter kann aus wichtigem Grunde, zum Beispiel bei Krankheit der Trainerin oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl, das Training oder die Veranstaltung absagen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren in voller Höhe zurück erstattet oder es wird nach Rücksprache mit dem Auftraggeber ein neuer Termin vereinbart.

Monika Breitinger haftet in dem Fall nicht für bereits gebuchte Anreisen per Auto (z. B. Mietwagen), Bahn oder Flugzeug.

7. Absage eines Coaching-Termins
Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich.
Zeit und Ort des Coachings werden von den Coachingpartnern einvernehmlich vereinbart. Der Klient verpflichtet sich zu allen Sitzungen pünktlich zu erscheinen.
Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung der Coachingsitzungen ist bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin möglich. Danach wird das Honorar zu 100 % berechnet.

8. Copyright
Alle dem Klienten zur Verfügung gestellten Unterlagen oder Medien sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Die Unterlagen sind zum persönliche Gebrauch des Klienten bestimmt.
Das Urheberrecht an den Coachingkonzepten, Unterlagen und Medien gehört allein Monika Breitinger. Dem Klienten ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von Monika Breitinger ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt.

9. Haftung
Die Informationen und Ratschläge in Coaching-Sitzungen sowie in allen Dokumentationen sind durch den Coach sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit von Monika Breitinger handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit.
Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Klienten.
Jeder Klient trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Coaching-Sitzungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Das Coaching ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

10. Vertraulichkeit und Datenschutz
Monika Breitinger verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Klienten auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.
Die Daten des Kunden werden im Rahmen des Datenschutzgesetzes bei Monika Breitinger abgespeichert. Eine Weitergabe personenbezogener Daten der Kunden an Dritte erfolgt nicht.

11. Sektenerklärung
Hiermit erkläre ich, dass ich nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard (Gründer der Scientology-Organisation) arbeite oder gearbeitet habe, dass ich nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult wurde und keine Kurse und/oder Seminare bei der Scientology-Organisation besuche oder besucht habe, in denen nach der Technologie von L. Ron Hubbard gearbeitet wird und dass sämtliche Coachings und Beratungen nicht nach dieser Technologie durchgeführt werden. Zudem lehne ich sektiererische Praktiken jedweder Art ab und distanziere mich ausdrücklich von Sekten und ähnlichen Organisationen.

12. Nebenabreden

Nebenabreden sind schriftlich zu vereinbaren.

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Vertragspartner einschließlich diese AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ganz oder teilweise unwirksame Regelungen sollen durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.

14. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Traunstein.